Exportförderungen sind staatliche Unterstützungen, die vom türkischen Handelsministerium und der Eximbank bereitgestellt werden, um Unternehmen bei der Exportvorbereitung, der Expansion in internationale Märkte, der globalen Markenbildung und der nachhaltigen Marktpräsenz zu unterstützen.

Als Förderabteilung von ConsultSight umfasst unser Exportförderungsprozess die Information der Unternehmen über die ihnen zustehenden Fördermaßnahmen des Handelsministeriums sowie Schulungen, Dokumentenvorbereitung und Aktenverfolgung.

  1. Unterstützung für Marktteilnahmezertifikate: Übernahme von 50 % der Kosten (bis zu 15.260.421 TL jährlich) für die Beschaffung obligatorischer oder vorteilhafter Qualitäts-, Umwelt- und Sicherheitszertifikate sowie für die Prüfung und Analyse landwirtschaftlicher Produkte, Arzneimittelzulassungen und Registrierungsgebühren für Medizinprodukte.
  2. Unterstützung für die Markenregistrierung im Ausland: Übernahme von 50 % der Kosten (bis zu 2.860.670 TL jährlich) für Markenregistrierung, Beratungs- und Anwaltsgebühren im Zusammenhang mit dem Schutz eingetragener Marken im Ausland. Diese Unterstützung gilt maximal vier Jahre. Der Fördersatz erhöht sich für Zielländer um 20 % und für Zielbranchen um 5 %.
  3. Unterstützung bei der Erstellung von Markteintrittsprojekten: Übernahme von 50 % der Beratungs- und Berichterstellungskosten (bis zu 761.017 TL pro Projekt) für die Entwicklung von Markteintrittsstrategien, Finanz- und Preisstrategien, Marketingplänen und Aktionsplänen. Maximal zwei Projekte können gefördert werden.
  4. Unterstützung für Marktforschung im Ausland: Übernahme von 50 % der Reise- und Unterkunftskosten (bis zu 379.455 TL pro Aktivität). Unternehmen können diese Unterstützung bis zu fünfmal pro Jahr und insgesamt 20-mal nutzen. Mehr erfahren.
  5. Unterstützung für internationale Fachmessen: Unternehmen können jährlich an bis zu fünf internationalen Fachmessen teilnehmen, für Hersteller gilt eine Obergrenze von zehn Messen. Die Unterstützung umfasst Standmiete, Transport- und Installationskosten.
  • Fördergrenze für allgemeine Fachmessen: 571.290 TL
  • Fördergrenze für branchenspezifische Fachmessen: 952.853 TL
  • Fördergrenze für renommierte Fachmessen: 2.860.670 TL
  1. Unterstützung für nationale Fachmessen: Übernahme von 50 % der Standmieten und Teilnahmegebühren bis zu 303.563 TL pro Messe. Unternehmen können jährlich für maximal drei Messen gefördert werden, Messeveranstalter bis zu zehnmal pro Messe. Werbekosten werden mit 50 % gefördert, bis zu 5.721.340 TL für internationale und 1.905.707 TL für nationale Werbung.
  2. Unterstützung für Unternehmens- und Markenübernahmen: Ziel ist es, Unternehmen beim Erwerb globaler Marken zu unterstützen, um ihre Exportkapazitäten, internationale Markenbekanntheit und Marktanteile zu steigern.

Beratungsunterstützung für den Erwerb ausländischer Unternehmen:

  • Bis zu 11.444.788 TL für allgemeine Beratungsgebühren beim Erwerb ausländischer Unternehmen/Marken.
  • Bis zu 28.615.135 TL für den Erwerb von High-Tech-Unternehmen, gefördert mit 50 %.

Kreditfinanzierungsunterstützung für den Erwerb ausländischer Unternehmen:

  • Bis zu 114.464.759 TL für Kreditfinanzierungskosten im Zusammenhang mit dem Erwerb ausländischer Marken.
  • Bis zu 171.697.139 TL für den Erwerb von High-Tech-Unternehmen.
  • Ein Unternehmen kann für maximal drei Marken Kreditunterstützung erhalten.
  1. Unterstützung für globale Lieferketten: Verfügbar für produzierende Unternehmen, die seit mindestens einem Jahr exportieren.
  • Maschinen-, Ausrüstungs- und Softwareausgaben (nur neue, unbenutzte Artikel).
  • Schulungs- und Beratungsdienstleistungen.
  • Zertifizierungs-, Test- und Produktvalidierungskosten, gefördert mit 50 % für zwei Jahre, bis zu 57.232.379 TL.
  • Miet- und Lagerkosten für Lagerhäuser im Ausland, gefördert mit 50 % bis zu 15.260.421 TL. Unterstützung für bis zu vier Jahre pro Land und maximal 25 Einheiten pro Unternehmen.
  1. Mietunterstützung für ausländische Niederlassungen: Übernahme von 50 % der Mietkosten für Büros, Geschäfte und Lager im Ausland, bis zu 7.629.156 TL pro Einheit jährlich. Die Unterstützung gilt für bis zu vier Jahre pro Land und maximal 25 Einheiten pro Unternehmen.
  2. Werbeunterstützung: Übernahme von Werbe- und Marketingausgaben in internationalen Medien (soziale Medien, Print, TV usw.). Unternehmen müssen über eine ausländische Markenregistrierung verfügen.
  • 50 % Förderung bis zu 15.260.421 TL jährlich für internationale Werbemaßnahmen durch verbundene Unternehmen.
  • 50 % Förderung bis zu 9.536.972 TL jährlich für Werbemaßnahmen ausländischer Niederlassungen.
  • Die Förderung ist auf vier Jahre begrenzt.
  1. Eximbank-Unterstützung: Bietet Finanzierungshilfen für Hersteller von Investitionsgütern, um internationalen Käufern wettbewerbsfähige Kreditkonditionen anzubieten.
  • Jährliche Abdeckung bis zu 76.310.542 TL für rückversicherte Exportkreditausfallzahlungen.
  • Jährliche Unterstützung bis zu 381.552.713 TL für nicht rückversicherte Exportkreditausfallzahlungen, gefördert mit 50 %.
  • Green-Deal-Compliance-Projektförderung: Übernahme von 50 % der Beratungsgebühren für Green-Deal-Compliance-Projekte, bis zu 13.645.000 TL über fünf Jahre.
  • Designunternehmen- und Designbüro-Unterstützung: Förderung von Branding-Aktivitäten für Designunternehmen und -büros im Ausland.
    • Förderung von Werbe- und Messekosten.
    • Einrichtungs- und Dekorationskosten.
    • Mietkosten für ausländische Niederlassungen.
    • Patent-, Design- und Markenschutzkosten.
    • 50 % Förderung für Beratungsgebühren, bis zu 19.071.832 TL jährlich für vier Jahre.
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