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Gemäß Artikel 158 der Verordnung zur Erleichterung von Zollverfahren muss der Inhaber eines Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO)-Zertifikats überprüfen, ob die unter diesem Zertifikat durchgeführten Zollverfahren nach jedem zwölfmonatigen Zeitraum nach dem Zertifizierungsdatum in Übereinstimmung mit den Vorschriften durchgeführt wurden. Diese Überprüfung muss spätestens bis zum Ende des dritten Monats nach Ablauf des betreffenden Zeitraums abgeschlossen sein. Die Ergebnisse dieser Überprüfung werden im Jahresbericht zur Geschäftstätigkeit dokumentiert.
Der Zertifikatsinhaber kann diese Überprüfung auch durch einen externen Dienstleister durchführen lassen. Allerdings müssen die Personen, die diese Überprüfung durchführen, sowohl über Fachwissen in den Zollvorschriften als auch in der Prüfung der Außenhandelsbuchhaltung verfügen. Unternehmen mit einer AEO-Zertifizierung sind verpflichtet, jährlich einen Jahresbericht zur Geschäftstätigkeit zu erstellen oder erstellen zu lassen.
Der Umfang des Jahresberichts zur Geschäftstätigkeit umfasst die Überprüfung der Zollverfahren des Unternehmens auf Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften. Die Methodik und die Aspekte dieser Überprüfung sind in der entsprechenden Verordnung klar definiert. Im Allgemeinen besteht das Hauptziel dieser Prüfung darin, die Zollanmeldungen mit den zugehörigen Unterlagen zu vergleichen und deren Übereinstimmung mit den Zollvorschriften (Ursprung, Zolltarif, Wertbestimmung usw.) zu bewerten. Die Erstellung eines AEO-Jahresberichts erfordert umfassendes technisches Fachwissen. Einer der wichtigsten Aspekte, die in diesem Prozess berücksichtigt werden müssen, ist, dass die Prüfung oder Überprüfung eine umfassende Darstellung der Außenhandelsgeschäfte des Unternehmens im vergangenen Jahr bieten sollte. Beispielsweise sollte sich die Prüfung nicht nur auf Importe aus EU-Ländern oder bestimmte Arten von Importgeschäften beschränken, sondern die gesamten Außenhandelsaktivitäten des Unternehmens widerspiegeln.
Die Prüfung der Import- und Exportanmeldungen eines Unternehmens mit AEO-Status erfolgt gemäß einem standardisierten Format, das in der einschlägigen Verordnung festgelegt ist. Dieses Berichtsformat enthält Details darüber, welche Transaktionen und Anmeldungen überprüft wurden, welche Mängel oder Fehler festgestellt wurden und welche Korrekturmaßnahmen empfohlen werden. Falls erforderlich, sind Unternehmen verpflichtet, ihre Jahresberichte zur Geschäftstätigkeit den Zollbehörden vorzulegen.
ConsultSight Consulting ist führend in der Erstellung von Jahresberichten zur Geschäftstätigkeit. Mit umfangreicher Erfahrung aus der Erstellung hunderter Berichte garantiert unser Unternehmen durch sein Expertenteam den höchsten Qualitätsstandard.
Yücel KARADİŞ
Geschäftsführer / Ehemaliger leitender Handelsinspektor / Abteilungsleiter