Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) Status ist ein international anerkanntes Zertifikat, das Zollverfahren erleichtert und Unternehmen im Außenhandel sowohl in der Anmeldung als auch in den Kontrollprozessen Privilegien gewährt.

Mit diesem Zertifikat profitieren außenhandelstreibende Unternehmen von verschiedenen Vorteilen, darunter die Nutzung der Grünen Linie für Import- und Exportvorgänge, die Zollabfertigung vor Ort, die Befreiung von der Beifügung von Dokumenten zu den Anmeldungen, reduzierte Sicherheiten, der Status eines zugelassenen Ausführers und das vorrangige Passierrecht an Grenzübergängen. Für Logistikunternehmen ermöglicht dieses Zertifikat zudem die Anwendung des „Zugelassenen Empfängers“, wodurch Waren direkt aus dem Ausland an eine zugelassene Empfangseinrichtung transportiert und dort die Zollverfahren (Import) abgeschlossen werden können.

Der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO) Status wird im Rahmen der Verordnung zur Erleichterung von Zollverfahren innerhalb der Zollgesetzgebung geregelt. Um diesen Status zu erhalten, müssen Unternehmen mehrere wesentliche Voraussetzungen erfüllen. Zunächst muss ein Unternehmen, um eine AEO-Bescheinigung zu beantragen, innerhalb des vorhergehenden Kalenderjahres oder in den zwölf Monaten vor dem Antragsdatum mindestens 100 Zollanmeldungen eingereicht haben. Diese können Importe, Exporte, Zolllageroperationen oder Transitverfahren umfassen. Eine weitere entscheidende Voraussetzung ist, dass das Unternehmen seit mindestens drei Jahren tätig sein muss, um eine AEO-Bescheinigung beantragen zu können. Andernfalls kann der Antrag nicht eingereicht werden.

Entgegen der weit verbreiteten Annahme gibt es für Hersteller keine Voraussetzung einer Außenhandelsleistung, um eine AEO-Bescheinigung zu erhalten. Dies bedeutet, dass ein Unternehmen mit einem Kapazitätsbericht oder einer industriellen Registrierung nicht verpflichtet ist, ein bestimmtes Außenhandelsvolumen in einem bestimmten Jahr zu erreichen. Nicht produzierende Unternehmen unterliegen jedoch einer Außenhandelsleistungsanforderung. Unternehmen, die Handelsaktivitäten betreiben, müssen mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen: mindestens 5 Millionen USD an realem Export, 20 Millionen USD an Import oder eine Gesamtsumme von 20 Millionen USD aus Import und Export. Unternehmen, die diese Schwellenwerte nicht erreichen, können keine AEO-Bescheinigung beantragen.

Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) Status ist nicht nur ein nationales Zollvereinfachungszertifikat, sondern auch ein weltweit anerkanntes Dokument, das in zahlreichen Ländern durch gegenseitige Anerkennungsabkommen gültig ist.

In der Türkei gibt es über 750 Unternehmen mit einer AEO-Bescheinigung. ConsultSight Consulting ist Marktführer bei der Erlangung dieses Zertifikats in der Türkei.

AEO-zertifizierte Unternehmen

Für weitere Informationen zur AEO-Bescheinigung können Sie unseren Artikel Was ist AEO? lesen oder uns über die unten angegebenen Kontaktdaten für eine Beratung erreichen.

Yücel KARADİŞ

Geschäftsführer / Ehemaliger Abteilungsleiter im Handelsministerium / Internationaler AEO-Koordinator

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