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Unterstützung für die Auslandsmärkte-Forschung ist ein Exportförderprogramm, das vom türkischen Handelsministerium angeboten wird. Diese Unterstützung erleichtert und stärkt die Wettbewerbsposition von Unternehmen, die neue Märkte erschließen oder ihre Präsenz in bestehenden Märkten ausbauen möchten.
Türkische Unternehmen, die kommerzielle Tätigkeiten ausüben, können eine Rückerstattung von bis zu 50 % für ihre internationalen und innerstädtischen Reisekosten im Zusammenhang mit Auslandsreisen erhalten. Ab 2025 beträgt die maximale Unterstützung pro Reise 379.455 TL, wobei Unterkunftskosten bis zu 9.486 TL pro Tag und Person gedeckt werden.
Die Unterstützung deckt die Reise- und Unterkunftskosten für bis zu zwei Mitarbeiter pro Unternehmen für Geschäftsreisen zwischen 2 und 10 Tagen ab, ausschließlich für Marktforschungszwecke. Dazu gehören internationale und innerstädtische Transportkosten, einschließlich Mietwagen. Allerdings müssen Unternehmen während ihres Aufenthalts im Ausland mindestens ein Geschäftstreffen pro Tag durchführen. Unterkunftskosten für Tage ohne Meetings werden nicht erstattet.
Zusätzlich gilt für Reisen, die über 10 Tage hinausgehen, eine Unterstützung für maximal 20 Tage, jedoch nur für Transportkosten (Flüge von und nach Türkei). Unterkunftskosten für die Zeit nach 10 Tagen werden nicht übernommen.
Ein Unternehmen kann pro Jahr maximal zwei Forschungsreisen in dasselbe Land unterstützen lassen.
Mehrere Länder können innerhalb einer einzigen Marktforschungsreise besucht werden. Wenn jedoch mehr als drei Länder in die Reise einbezogen werden, werden nur die Ausgaben für die ersten drei Länder erstattet.
Unternehmen können die Unterstützung für die Auslandsmärkte-Forschung bis zu fünfmal pro Jahr in Anspruch nehmen, mit einer Gesamtgrenze von 20 Reisen.
Das Unternehmen darf in dem Land, in dem die Geschäftstreffen stattfinden, kein eigenes Büro haben.
Die Unterstützung gilt nur für Flugtickets in der Economy-Class.
Alle Ausgaben müssen per Banküberweisung oder Kreditkarte bezahlt werden.
Anträge müssen innerhalb von drei Monaten nach der Rückkehr des Mitarbeiters in die Türkei über das Digitale Verwaltungssystem (DYS) des Exporteursverbands eingereicht werden.
Unternehmen, die unter die Kategorie der weiblichen Unternehmer fallen, erhalten eine zusätzliche Unterstützung von 20 % für Reisen in Zielländer.