Ermächtigter Versender (Authorized Consignor) ist ein Erleichterungsmechanismus im türkischen Zollsystem, der Unternehmen mit genehmigtem Status ermöglicht, ihre Waren im Rahmen des Versandverfahrens direkt von ihren eigenen Einrichtungen oder bestimmten autorisierten Standorten zu transportieren, ohne während der Exportvorgänge eine Zollstelle aufsuchen zu müssen.

Vorteile des Status als Ermächtigter Versender

  1. Zeiteinsparung:
    • Exportverfahren können direkt vom Firmengelände aus eingeleitet werden, ohne dass die Waren zu den Zollstellen transportiert werden müssen.
    • Verzögerungen durch Staus und Wartezeiten am Zoll werden vermieden.
  2. Kostensenkung:
    • Reduzierung der Betriebskosten im Zusammenhang mit Transport, Lagerung und Wartezeiten an Zollpunkten.
    • Einsparungen bei Arbeitskräften und Logistikprozessen.
  3. Vereinfachte Verfahren:
    • Weniger Interaktionen mit den Zollbehörden und geringerer bürokratischer Aufwand.
    • Unternehmen mit einem hohen Vertrauensstatus können ihre Verfahren mit weniger Kontrollen durchführen.
  4. Gesteigerte globale Wettbewerbsfähigkeit:
    • Beschleunigte Exportprozesse ermöglichen eine schnellere Lieferung der Waren auf internationale Märkte, wodurch die Wettbewerbsfähigkeit türkischer Exporteure gestärkt wird.
  5. Betriebliche Flexibilität:
    • Unternehmen können ihre logistischen Abläufe unabhängiger gestalten.
    • Sendungen können entsprechend den Arbeitszeiten und Transportplänen des Unternehmens verwaltet werden.
  6. Prestige & Zuverlässigkeit:
    • Der Status als ermächtigter Versender zeigt, dass das Unternehmen einen zuverlässigen, strukturierten und hochwertigen Handelsstandard einhält.
    • Dies steigert das Ansehen des Unternehmens bei Kunden und Geschäftspartnern.

Der Status als Ermächtigter Versender bietet außerdem die Möglichkeit eines vereinfachten Zollverfahrens. Dies ermöglicht es Logistikunternehmen, Waren zu ihren eigenen Einrichtungen zu bringen und die Exportformalitäten direkt vor Ort abzuwickeln, wodurch diese Einrichtungen faktisch zu einer Zollstelle werden.

Ursprünglich wurde diese Genehmigung nur Unternehmen erteilt, die über eine Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO – Authorized Economic Operator)-Zertifizierung verfügten. Inzwischen ist die Genehmigung jedoch auch ohne AEO-Zertifizierung erhältlich. Die wichtigste Voraussetzung für den Erhalt der Genehmigung als ermächtigter Versender ist der Besitz einer umfassenden Garantiebescheinigung. Darüber hinaus muss der Antragsteller in jedem der letzten drei Kalenderjahre Inhaber von mindestens 5.500 Versandmeldungen (einschließlich TIR-Karnets) gewesen sein oder mindestens 500 Versandmeldungen pro Jahr als Frachtführer abgewickelt haben.

Yücel KARADİŞ

Geschäftsführer / Ehemaliger Abteilungsleiter & Hauptinspektor

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