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Ermächtigter Versender (Authorized Consignor) ist ein Erleichterungsmechanismus im türkischen Zollsystem, der Unternehmen mit genehmigtem Status ermöglicht, ihre Waren im Rahmen des Versandverfahrens direkt von ihren eigenen Einrichtungen oder bestimmten autorisierten Standorten zu transportieren, ohne während der Exportvorgänge eine Zollstelle aufsuchen zu müssen.
Der Status als Ermächtigter Versender bietet außerdem die Möglichkeit eines vereinfachten Zollverfahrens. Dies ermöglicht es Logistikunternehmen, Waren zu ihren eigenen Einrichtungen zu bringen und die Exportformalitäten direkt vor Ort abzuwickeln, wodurch diese Einrichtungen faktisch zu einer Zollstelle werden.
Ursprünglich wurde diese Genehmigung nur Unternehmen erteilt, die über eine Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO – Authorized Economic Operator)-Zertifizierung verfügten. Inzwischen ist die Genehmigung jedoch auch ohne AEO-Zertifizierung erhältlich. Die wichtigste Voraussetzung für den Erhalt der Genehmigung als ermächtigter Versender ist der Besitz einer umfassenden Garantiebescheinigung. Darüber hinaus muss der Antragsteller in jedem der letzten drei Kalenderjahre Inhaber von mindestens 5.500 Versandmeldungen (einschließlich TIR-Karnets) gewesen sein oder mindestens 500 Versandmeldungen pro Jahr als Frachtführer abgewickelt haben.
Yücel KARADİŞ
Geschäftsführer / Ehemaliger Abteilungsleiter & Hauptinspektor